Mengengerüste für die Bewertung der Betriebskosten, der Schadstoffemissionen und der Unfallfolgekosten von Schienenfahrzeugen

Salden zwischen Planfall und Bezugsfall für die folgenden Größen:

* Betriebsleistungen (Mio. Lok-km je Jahr) im SPV differenziert nach Fahrzeug- und Streckentypen (klassifizierte Geschwindigkeitsbereiche zur Abbildung entsprechend unterschiedlicher Energieverbrauchsraten)

* Zugeinsatzzeiten (Tsd. Zug-Stunden je Jahr) im SPV differenziert nach Fahrzeugtypen

* Betriebsleistungen (Mio. Lok-km je Jahr) im SGV differenziert nach Diesel- und Elektrotraktion

* Betriebsleistungen (Mio. Wagen-km je Jahr) im SGV differenziert nach Wagentypen

* Lokeinsatzzeiten (Tsd. Lok-Stunden je Jahr) im SGV differenziert nach Diesel- und Elektrotraktion

* Wageneinsatzzeiten (Tsd. Wagen-Stunden je Jahr) differenziert nach Wagentypen

* Bruttotransportleistungen (Mio. Bt-km je Jahr)des SGV differenziert nach Diesel- und Elektrotraktion

Die Definition der Referenzfahrzeugtypen des SPV baut auf der Aktualisierung von Bewertungsansätzen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Bundesverkehrswegeplanung (PLANCO / BVU / ITP, 2010) auf. Beim SGV wird eine Differenzierung nach den folgenden Wagentypen vorgeschlagen:

* unbegleiteter kombinierter Verkehr,

* rollende Landstraße,

* Referenzgüterwagen beim Ganzzug- bzw. Einzelwagenverkehr bezogen auf die jeweilige Gütergruppe

Nachfrageänderungen bei den konkurrierenden Verkehrsträgern bei Verlagerungen auf den Schienenverkehr

Salden zwischen Planfall und Bezugsfall für die folgenden Größen:

* Pkw-Fahrleistungen (Mio. Pkw-km je Jahr)

* Lkw-Fahrleistungen (Mio. Lkw-km je Jahr)

* Luftverkehrsaufkommen auf Ebene der Relationen Flughafen – Flughafen (Tsd. Passagiere je Jahr)

* eingesetzte Referenzflugzeugtypen auf den relevanten Relationen

* Betriebsleistungen in der Binnenschifffahrt differenziert nach Schiffstypen

Diese Größen stellen die Mengengerüste für die Ermittlung der Betriebsführungs- und Fahr-zeugvorhaltungskosten, der Schadstoffemissionen und der Unfallfolgekosten bei den zur Schiene konkurrierenden Verkehrsträgern dar. Die Definition dieser Schnittstelle geht davon aus, dass für die Bewertung der Betriebsleistungsänderungen der abgebenden Verkehrsträger wie bisher aus Aufwandsgründen keine gesonderten Netzumlegungen durchgeführt werden sollen. Sollte diese Auffassung von den anderen Arbeitsgemeinschaftspartnern nicht geteilt werden, bitte ich um entsprechende Nachricht (U. Mann). Die Schnittstellendefinition müsste dann entsprechend geändert werden.

bvwp/schnittstellen/rail/aggregated.txt · Zuletzt geändert: von nagel
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